TelefonberatungSchließen

Mo - Fr 8 - 20 Uhr, Sa 8 - 18 Uhr

0800 501 504

contact-mail

TerminvereinbarungSchließen

Vereinbare einen Termin:

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von Terminland zu laden.

Inhalt laden

contact-phone 0800 501 504 Mo - Fr 8 - 20 Uhr, Sa 8 - 18 Uhr

TelefonberatungSchließen

Mo - Fr 8 - 20 Uhr, Sa 8 - 18 Uhr

0800 501 504

contact-mail

TerminvereinbarungSchließen

Vereinbare einen Termin:

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von Terminland zu laden.

Inhalt laden

Risikolebensversicherung Immobilie

Immobilien mit Deiner Ablebensversicherung schützen

Egal, ob Du ein Haus bauen willst oder ein Geschäftslokal eröffnest: Die Bank braucht häufig eine Sicherheit, zum Beispiel in Form einer Ablebens- bzw. Risikolebensversicherung, um einen Immobilien-Kredit zu gewähren. Wann und warum Du am besten eine Ablebensversicherung abschließen solltest, haben wir Dir bereits hier erklärt. Aber es gibt noch weitere Möglichkeiten, Deinen Kredit und somit Deine Immobilie und Deine Liebsten abzusichern.

Welche Möglichkeiten gibt es neben einer Risikolebensversicherung, um Deinen Immobilienkredit abzusichern?

Eine Bank vergibt einen Kredit nur unter der Bedingung, dass sie sich ausreichend sicher sein kann, dass dieser vom Kreditnehmer innerhalb einer vereinbarten Frist zurückbezahlt wird. Abhängig von Deiner Bonität und der Höhe des Kredites kommen unterschiedliche Sicherungsmittel in Betracht. In vielen Fällen verlangt die Bank nicht bloß eine Sicherheit, sondern eine Kombination aus mehreren Sicherheiten – zum Beispiel:

Wir informieren Dich hier allgemein zu Bedingungen und Möglichkeiten, die Du hast, um Deinen Kredit abzusichern. Dabei handelt es sich nicht nur um die Möglichkeit, einen Bürgen einzusetzen oder eine Hypothek aufzunehmen. Denn dieser Ratgeber soll Dir einen umfassenden Überblick zur Absicherung von Bankkrediten geben!

Berechne gleich Dein Angebot für eine Ablebensversicherung:

Die Möglichkeit der Gehaltsverpfändung

Da Kredite in der Regel aus dem laufenden Einkommen bedient werden, wird von Banken unter anderem auch die Verpfändung Deiner Gehaltsbezüge verlangt. Dabei gibt es zwei verschiedene Varianten zur Tilgung Deines Kredits:

  • Bei einer offenen Gehaltsverpfändung informiert die Bank den Arbeitgeber und sichert sich damit einen bestimmten Exekutionsrang (Rangvormerkung).
  • Bei einer stillen Gehaltsverpfändung wird Dein Dienstgeber hingegen nicht benachrichtigt, um Dir so eventuelle Unannehmlichkeiten zu ersparen.

Solltest Du Deinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht nachkommen, erfolgt in der Regel die Fälligstellung über eine Gehaltspfändung. Üblicherweise wird man in diesem Zusammenhang von der Bank unter Einräumung einer Frist von 14 Tagen aufgefordert, der Pfändung des Gehalts zuzustimmen – wobei Stillschweigen als Zustimmung gilt!

Widersprichst Du der Pfändung, wird die Bank aller Voraussicht nach Klage einbringen und eine gerichtliche Exekution beantragen.

Die Hypothek

Eine Hypothek ist ein Pfandrecht auf eine Liegenschaft und wird über eine sogenannte Pfandbestellungsurkunde in das Grundbuch eingetragen. Die Banken lassen ihre Kredite meist als Höchstbetragshypothek (z.B. 130 Prozent der Kreditsumme) eintragen, weil sie auch die Zinsen, Spesen und sonstige Kosten absichern wollen. Der Kreditnehmer muss in der Regel alle mit der Grundbucheintragung verbundenen Gebühren und Notariatskosten tragen.

In manchen Fällen reicht es, wenn bloß eine Pfandurkunde bei der Bank hinterlegt wird. Du sparst Dir dadurch erhebliche Kosten für die Grundbucheintragung. Die Bank kann jedoch, wenn sich beispielsweise Deine Einkommens- oder Vermögenssituation verschlechtert hat, das Pfandrecht jederzeit im Grundbuch eintragen lassen.

Nachdem der Kredit vollständig zurückbezahlt ist, kann die Löschung der Hypothek im Grundbuch beantragt werden. Die Löschungskosten trägt der Kreditnehmer. Wenn Du den durch die Hypothek besicherten Kredit nicht zurückzahlst, kann die Bank die Versteigerung der Liegenschaft im gerichtlichen Exekutionsverfahren beantragen und über diesen Weg zu ihrem Geld kommen.

Der Wechsel

Banken lassen sich beim Bewilligen eines Kredites gerne einen Blankodeckungswechsel vom Kreditnehmer bzw. von allfälligen Wechselbürgen unterschreiben. Wesentliche Punkte (wie etwa Wechselbetrag oder Wechselfälligkeit) bleiben unausgefüllt.

Die Bank kann den Wechsel dann zu einem späteren Zeitpunkt gemäß der entsprechenden Wechselwidmungserklärung vervollständigen. Die Wechselwidmungserklärung, die schon im Kreditvertrag enthalten sein kann oder auch gesondert vom Kreditnehmer unterschrieben wird, regelt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Bank den Wechsel vervollständigen darf.

Der Vorteil des Wechsels liegt für die Bank insbesondere darin, dass mit dem Wechsel eine Wechselzahlungsklage eingebracht werden kann. Die Wechselzahlungsklage zeichnet sich dadurch aus, dass…

  • …die Bank für den Fall, dass der Kreditnehmer bzw. Wechselbürge gegen den aufgrund der Klage vom Gericht erlassenen Wechselzahlungsauftrags (WZA) keine Einwendungen erhebt, billiger und schneller zu einem Exekutionstitel kommt.
  • …die Bank ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Klage an den Kreditnehmer bzw. Wechselbürgen, Exekution zur Sicherstellung führen kann. Damit kann die Bank zumindest zur Sicherung sehr schnell auf Vermögen des Kreditnehmers greifen.
  • …die Bank ohne Wechselzahlungsklage mit exekutiven Schritten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Gerichtsverfahrens warten müsste.

Die Bürgschaft

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Bürge, die Forderung, für die er sich verbürgt hat, an den Gläubiger zu zahlen, wenn der Schuldner seine Kreditschulden nicht bezahlt. Die Bürgschaftserklärung zwischen Gläubiger (Bank) und Bürgen muss schriftlich erfolgen, damit die Bürgschaft wirksam ist.

Schriftliche Bürgschaftserklärung
Eine Bürgschaftserklärung ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich vorgelegt wurde.

Gerät der Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten und kann nicht mehr zahlen, dann muss der Bürge für ihn einspringen: „Ich brauche dringend einen Bankkredit! Kannst Du mir dafür bürgen?“ Diese Frage kann Dir beispielsweise von nahen Angehörigen oder Freunden gestellt werden oder Du musst oder möchtest sie selbst stellen. In solchen Fällen fällt es üblicherweise sehr schwer, diesen Freundschaftsdienst zu verweigern.

Bedenke jedoch: Eine unüberlegte Entscheidung und eine simple Unterschrift können fatale Folgen haben. Nicht selten führt eine Bürgschaft zu finanziellen Problemen bis hin zu zerstörten Freundschaften und belastenden Familienverhältnissen. Solltest Du Dich dazu entscheiden, begrenze Deine Haftung auf einen Höchstbetrag! Verpflichte Dich so unbedingt nur in einem Ausmaß, bei dem Deine eigene finanzielle Existenz und Lebensgrundlage nicht gefährdet ist. Unterschreibe deshalb nie eine Bürgschaft, ohne Dir darüber Gedanken zu machen und Dich zu informieren!

Bedenke auch, dass Bürgschaften an den Kreditschutzverband (KSV) gemeldet werden und Deine persönliche Kreditwürdigkeit somit eingeschränkt wird. Das kommt daher, weil die Bürgschaft im Rahmen der Bonitätsbeurteilung, wie ein von Dir selbst aufgenommener Kredit gewertet wird.

Durch den Freundschaftsdienst einer Bürgschaftsübernahme kann es daher passieren, dass Du Dir Deinen eigenen Kreditwunsch nicht erfüllen kannst.

Versicherungen zur Absicherung Deines Immobilienkredites

Wie bereits erklärt, verlangen Banken oft auch den Abschluss oder die Beibringung von Versicherungen zur Abdeckung spezifischer Risiken, zum Beispiel:

  • Ablebensversicherungen
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit

Die häufigste Form zur Absicherung eines Kredits ist die Abtretung. Bei einer Abtretung (auch „Zession“ genannt) werden alle Rechte am Vertrag an den Abtretungsgläubiger (also an das Kreditinstitut) übertragen. Dieser hat damit auch das Recht den Vertrag zu kündigen, prämienfrei zu stellen oder das Bezugsrecht neu zu regeln.

Informiere Dich deshalb genau darüber, inwiefern einzelne Versicherungsleistungen erforderlich sind und in welcher Höhe. Prüfe, ob Du bereits einen passenden Versicherungsschutz hast, sodass der Abschluss eines neuen Vertrages unnötig ist. Und informiere Dich genau über die Konditionen Deiner Versicherung!

In den meisten Fällen kannst Du nämlich viel Geld sparen, wenn Du Dir selbst eine Versicherung suchst und nicht dem ersten Angebot Deiner Bank zustimmst! Hole also zu Vergleichszwecken alternative Angebote ein.

Hast Du dazu Fragen? Wünsche? Anregungen? Dann steht dir das Livv.at-Serviceteam persönlich zur Seite

Die Kreditrestschuldversicherung

Es gibt jedoch auch andere und ganz spezielle Versicherungen, um Deinen Immobilienkredit abzusichern. Im Falle des Ablebens des Kreditnehmers begleicht die Kreditsrestschuldenversicherung die noch ausständige Kreditsumme und entlastet Deine Angehörigen im Todesfall.

Die ist häufig – vor allem bei kleineren Kreditbeträgen – aber nicht in jedem Fall die günstigste Absicherungsform. Lass Dir daher auch hier unbedingt diverse Angebote geben und vergleiche diese.

Manche Banken bieten automatisch mit dem Kreditvertrag eine Restschuldversicherung an, bei der eine Einmalprämie für die gesamte Laufzeit zu Beginn zu bezahlen ist. In der Regel wird diese dem Kreditbetrag zugeschlagen und verteuert den Kredit wesentlich. Erfahrungen zeigen, dass es häufig günstigere Versicherungen von anderen Versicherungsgesellschaften gibt.

Wenn Du eine Einmalprämie für die Kreditrestschuldversicherung geleistet hast und Dein Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird, musst Du die Versicherung separat kündigen. Du erhältst dann im Normalfall eine anteilige Rückvergütung der Versicherungsprämie.

Die Ablebensversicherung und Risikolebensversicherung schützt Deine Immobilie

Besondere Bedeutung kommt im Zusammenhang mit Krediten dem Ablebensschutz zu. Diesbezüglich gibt es verschiedene Absicherungsformen. Allen gemeinsam ist, dass sich die Höhe der Prämie nach dem gewünschten Absicherungsbetrag, dem Alter und Gesundheitszustand des Versicherten sowie der Dauer der Absicherung richtet.

Bei dieser Variante schließt der Versicherte eine Risikolebensversicherung mit einer bestimmten Versicherungssumme ab (z.B. 100.000 Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren). Im Falle des Ablebens des Versicherten wird die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Damit kann der offene Kreditsaldo (z.B. 54.000 Euro) bei der Bank bezahlt werden.

Risikolebensversicherung Schutz Immobilie
Eine passende Ablebensversicherung bietet Schutz für Deine Immobilie.

Der verbleibende Rest der Versicherungsleistung, in unserem Beispiel 46.000 Euro, kann von der in der Versicherungspolizze genannten, begünstigten Person frei verwendet werden. Falls diesbezüglich keine Regelung erfolgt ist, erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme an die gesetzlichen Erben. Solltest Du den Versicherungsschutz nicht mehr benötigen, etwa weil Du den Kredit vorzeitig zurückgezahlt hast, musst Du die Versicherung gesondert kündigen. Du kannst sie allerdings auch behalten und damit Deine Liebsten weiter absichern.

Eine vorschnelle Kündigung ist oft mit Nachteilen verbunden, da sich z.B. Dein Gesundheitszustand seit dem Beginn der Versicherung verändert haben könnte und Du bei erneutem Bedarf vielleicht gar keine Absicherung mehr erhältst

Sofern Deine Bank für die Kreditsicherheit einen Fristenverzicht benötigt, ist eine Zusatzvereinbarung erforderlich. Ein Fristenverzicht bedeutet, dass die Leistung grundsätzlich auch bei einer vorsätzlichen Selbsttötung oder einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ausgezahlt wird. Der Fristenverzicht ist bei Livv.protect bis zu einer Absicherungssumme von 300.000 Euro möglich.

Wenn Du mehr als 150.000 Euro abgesichert hast, musst Du oft ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Die Kosten dafür musst Du selbst übernehmen. Für den Fristenverzicht wird bei Livv.protect ein einmaliger Zusatzbeitrag in Höhe von 3 Euro je tausend Euro Todesfallsumme zuzüglich der Versicherungssteuer von vier Prozent fällig.

Der Fristenverzicht wird wirksam, wenn Livv.at diesen durch die Einziehung des Zusatzbeitrags angenommen hat. Lass Dich vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung bei Livv.at telefonisch beraten, wenn Du Fragen zur Absicherung und den Abtretungsmöglichkeiten hast!

Gut zu wissen: Wenn Du bereits eine Ablebensversicherung hast, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich die Versicherungssumme erhöhen. Gerade bei einem Hausbau könnte sich das unter Umständen als hilfreich erweisen. Lies mehr dazu in unserem Ratgeber über die Nachversicherungsgarantie bei der Risikolebensversicherung.

Eine kombinierte Er- und Ablebensversicherung

Im Unterschied zur reinen Ablebensversicherung wird bei der kombinierten Er- und Ablebensversicherung auch eine Versicherungsleistung für den Erlebensfall vereinbart. Die Prämie ist wesentlich höher, weil sie neben dem Anteil für den Ablebensschutz auch einen Sparanteil für die Erlebensleistung enthält.

Häufig wird der Abschluss einer Er- und Ablebensversicherung als Kreditsicherheit mit dem Hinweis empfohlen, dass man bei einer Ablebensversicherung bei Vertragsablauf nichts zurückbekommt und die Prämie somit de facto umsonst bezahlt wird. Bei der Er- und Ablebensversicherung bekommt man die Prämien plus eventueller Zinsen wieder zurück und ist zusätzlich im Ablebensfall abgesichert.

Das scheint auf den ersten Blick sehr attraktiv zu sein. Viele Konsumenten glauben, dass die von ihnen bezahlten Prämien wie bei einem Sparbuch veranlagt werden, auf das sie jederzeit Zugriff haben. Tatsächlich werden von der bezahlten Prämie die Kosten für die Übernahme des Todesfallrisikos sowie Vermittlungsprovisionen und Verwaltungskosten abgezogen und nur der Rest davon wird veranlagt.

Er- und Ablebensversicherung
Eine kombinierte Er- und Ablebensversicherung ist eine weitere Möglichkeit Deine Immobilie abzusichern.

Daraus ergibt sich die Versicherungssumme im Erlebensfall. Allfällige zu Beginn gemachte Gewinnprognosen sind unverbindlich. In der Regel ist es aus diesen Gründen sinnvoller und auch transparenter, Ablebensschutz und Sparen zu trennen. Es ist oft besser für den Kreditnehmer, höhere Rückzahlungsraten für den Kredit zu leisten, als parallel dazu etwas anzusparen.

Denn in der Regel sind die Kreditzinsen höher als der Ertrag aus der Erlebensversicherung.

Zudem sind die Restkreditversicherung und die Ablebensversicherung flexibler, falls der Kredit früher beendet wird und der Ablebensschutz nicht mehr benötigt wird. Bei der Er- und Ablebensversicherung ist die vorzeitige Beendigung (Rückkauf) des Versicherungsvertrages häufig mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden.

Die Arbeitslosenversicherung

Immer häufiger bieten Banken Kredit-Versicherungen an, die auch einen Schutz im Falle von Arbeitslosigkeit enthalten. Die Prämien werden dadurch um einiges teurer und die Leistung im Versicherungsfall ist darüber hinaus meist an bestimmte Kriterien gebunden, wie beispielsweise

  • Man muss zumindest 12 Monate ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.
  • Man muss unverschuldet arbeitslos geworden sein.
  • Und in der Regel wird die Zahlung der Kreditrate nur für einen bestimmten Zeitraum, z.B. 12 Monate, übernommen.

Hier fehlen jedoch durchgängig Regelungen, wie die Versicherung bei vorzeitiger Kredittilgung abzurechnen ist und welche Rückzahlung der Versicherungsnehmer erhält.

Deine Risikolebensversicherung als Kreditsicherung für Deine Immobilie: Alle Vorteile als Livv.protect-Kunde auf einen Blick!

Wir haben Dir nun viele, in Österreich gängige Methoden vorgestellt, wie Du Deinen Immobilienkredit absichern kannst. Als Livv. protect-Kunde hast Du alle Vorteile auf einen Blick, sie werden verständlich erklärt und Du musst für Deinen Versicherungsabschluss nicht einmal das Haus verlassen. Also lass Dich einfach unverbindlich beraten – klingt doch gut, oder?

  • Vererbe keine Schulden: Solltest Du sterben, bevor der Kredit abbezahlt ist, übernehmen die Erben Deines Hauses oder Deiner Wohnung auch den Kredit. Eine Ablebensversicherung bedient diesen Kredit und Deine Liebsten sind vor dieser finanziellen Bürde bewahrt.
  • Sichere Deinen Partner ab: Wenn in Eurem Haushalt beide Partner zum Einkommen beitragen, dann macht es Sinn, dass beide eine Ablebensversicherung abschließen. Sollte ein Einkommen plötzlich wegfallen, hat der Hinterbliebene einen finanziellen Schutzpolster.
  • Sorge für den Nachwuchs vor: Solltest Du Kinder haben, sichere sie gleich bei der Geburt ab. Überlege Dir, wie lange sie finanzielle Unterstützung brauchen werden. Zum Beispiel für die Zeit der Ausbildung, für eine eigene Wohnung oder einfach für einen finanziellen Polster. Bevor sie ganz auf eigenen Beinen stehen.

Gut zu wissen: Die Ablebensversicherung ist nur eine von vielen wichtigen Versicherungen beim Hausbau. In unserem weiterführenden Ratgeber erfährst du mehr dazu!

Hier kannst Du ganz einfach ausrechnen, wie Dein persönliches Angebot für eine Absicherung durch die Ablebensversicherung von Livv.protect aussehen kann.


Bildquellen:

© Wellnhofer Designs – stock.adobe.com
© jannoon028 – stock.adobe.com
© PIC SNIPE – stock.adobe.com
© Konstantin Yuganov – stock.adobe.com