Barrierefreiheitserklärung
Die livv.at ist bestrebt, ihre Website barrierefrei im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende digitale Angebote: www.livv.at
Stand der Barrierefreiheitserklärung: 28.06.2025
Beschreibung der geltenden Anforderung
Das BaFG legt fest, dass digitale Dienstleistungen den Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in Anlage 1 zu diesem Gesetz, die sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) orientieren, entsprechen müssen. Diese Richtlinien definieren spezifische Kriterien zur Verbesserung der Zugänglichkeit, wie z. B. klare Navigation, alternative Texte für Bilder und eine verständliche Sprache.
Allgemeine Dienstleistungsbeschreibung
Die Livv.at ist eine digitale Versicherungsplattform und stellt Verbrauchern auf ihrer Webseite digitale Dienstleistungen zur Verfügung, nämlich die Möglichkeit, eine Ablebensversicherung direkt und komfortabel online zu beantragen.
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Bevor Verbraucher auf unserer Webseite eine Ablebensversicherung online beantragen, können sie sich zunächst ausführlich über die angebotenen Produkte informieren.
Für die Online-Ablebensversicherung lässt sich mithilfe des Ablebensversicherung Rechners erstes Angebot erstellen. Erreichbar ist der Rechner auf den jeweiligen Produktseiten über die Schaltfläche „Beitrag berechnen“.
Nach Eingabe der erforderlichen persönlichen Daten im Rechner wird ein individuelles Angebot angezeigt.
Der eigentliche Antrag auf Versicherungsschutz erfolgt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch die Verbraucher und wird final durch Anklicken des Buttons „Beitragspflichtig abschließen“ ausgelöst.
Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen in der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung aufgeführten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt;
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen: 18.06.2025
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungs-gesetzes (BFSG) vereinbar. Dabei richten wir uns nach den Vorgaben der Vereinigung für Internetstandards „World Wide Web Consortium“ (abgekürzt W3C). Diese Vorgaben („Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“) sind auch unter dem englischen Namen „Web Content Accessibility Guidelines“ oder kurz WCAG bekannt. Wir richten uns nach den WCAG 2.2 Vorgaben mit der Konformitätsstufe AA.
Die nachstehenden Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
- Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei zugänglich (z. B. fehlende Tags, keine korrekte Lesereihenfolge).
- Ablebenversicherung Rechner
Die Beseitigung dieser Barrieren wird angestrebt. Wir arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen und planen, die genannten Mängel zeitnah vollständig zu beheben.