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Risikolebensversicherung falsche Angaben

Ablebensversicherung: Falsche Angaben bei der Risikolebensversicherung und der Verlust des Versicherungsschutzes

Mit einer Ablebensversicherung bzw. Risikolebensversicherung versicherst Du Dein vorzeitiges Ableben mit einer vorab festgelegten Summe. Stirbst Du als versicherte Person während der gewählten Vertragslaufzeit, erhält die von Dir festgelegte bezugsberechtigte Person (oder Personen) die im Vertrag vereinbarte Summe. Bevor der Versicherer aber die – i. d. R. sechsstellige – Versicherungssumme ausbezahlt, führt er für gewöhnlich eine Überprüfung des Leistungsanspruchs durch.

Sollte sich dabei herausstellen, dass die versicherte Person bei den Gesundheitsfragen (bzw. der Risikoprüfung) falsche Angaben gemacht hat, kann es sein, dass nur ein Teil der vereinbarten Summe oder sogar überhaupt kein Geld ausbezahlt werden kann.

Deshalb erfährst Du in diesem Ratgeber, …

  • was es mit den Gesundheitsfragen bzw. der Risikoprüfung auf sich hat.
  • warum Du ein paar Fragen vor Versicherungsabschluss beantworten musst.
  • dass falsche Angaben Dich teuer zu stehen kommen können.
  • was es mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht auf sich hat.
  • …und dass es eigentlich ganz einfach ist, keine falschen Angaben zu machen.

Gut zu wissen: Falls Du noch gar nicht weißt, was eine Ablebensversicherung genau ist, findest Du hier weitere Informationen. Eine Risikolebensversicherung bietet übrigens genau denselben Schutz wie eine Ablebensversicherung, nur ist der Begriff eher in Deutschland gängig.

Wie kann es überhaupt zu falschen Angaben bei der Ablebensversicherung kommen?

Bevor Du eine Risikolebensversicherung abschließen kannst, musst Du zunächst einige Fragen zu Deinem Gesundheitszustand, zu Deinen Hobbys (z. B. Fallschirmspringen) bzw. Gewohnheiten (Raucher oder Nichtraucher?) und zu Deinem Beruf beantworten. Dabei ist allgemein von den “Risikofragen” die Rede.

Gut zu wissen: Bei Livv.at fallen die Gesundheitsfragen prinzipiell knapp und einfach aus. Dabei handelt es sich um einen Fragebogen, den Du online ausfüllen kannst – ganz ohne Arztbesuch.

Wenn man es aber genau nimmt, sollte man folgende drei Bereiche unterscheiden:

  1. Tarifierungsmerkmale (z.B. Alter, Beruf, Rauchverhalten)
  2. Risikofragen oder Fragen zu besonderen Gefahren (z. B. ob Du gefährliche Sportarten ausübst)
  3. Gesundheitsfragen (z. B. relevante Vorerkrankungen)
Hand mit Kugelschreiber füllt Fragebogen aus
Vor dem Abschluss einer Ablebensversicherung musst Du bestimmte Gesundheitsfragen beantworten.

Unterschiede zwischen Gesundheitsfragen, Risikofragen & Tarifierungsmerkmalen

Die Unterschiede zwischen diesen drei Bereichen sind einfach nachzuvollziehen.

GesundheitsfrageEine typische Gesundheitsfrage fragt nach körperlichen oder seelischen Krankheiten (z. B. Diabetes, Depression, Asthma). Für den Versicherer ist hierbei besonders relevant, ob es sich um eine Krankheit mit erhöhtem Sterberisiko handelt.
RisikofragenUnter Risikofragen werden für gewöhnlich Fragen nach besonderen Gefahren wie gefährlichen Hobbies, relevanten Auslandsaufenthalten o. Ä. verstanden. 
TarifierungsmerkmalDie Tarifierungsmerkmale sind die Basisdaten, ohne die keine Prämie berechnet werden kann. Hierunter fallen z. B. Alter, Rauchverhalten oder Dein Beruf.

Der Einfachheit halber sprechen wir im Folgenden nur von “Risikofragen”, weil das mehr der geläufigen Bezeichnung entspricht.

Wozu braucht der Versicherer meiner Risikolebensversicherung diese Informationen?

Warum will der Versicherer das alles wissen? Wenn Du an einer Vorerkrankung mit erhöhtem Sterberisiko leidest oder Deine durchschnittliche Lebenserwartung durch…

  • Gewohnheiten (z. B. Rauchen),
  • ein gefährliches Hobby (z. B. Apnoetauchen) oder…
  • einen gefährlichen Beruf (z. B. Gerüstbauer*in)

statistisch betrachtet verkürzt ist, sind diese Informationen für die Versicherungsgesellschaft zwingend notwendig. So kann sie Dein individuelles Risiko ermitteln und faire Beiträge für Dich berechnen.

Das bedeutet: Ohne Gesundheitsfragen keine Ablebensversicherung!

Da eine Ablebensversicherung das verfrühte Ableben einer Person zu einer gewissen Versicherungssumme versichert, sind Beitragsunterschiede die logische Konsequenz. So zahlt z. B. eine Person, die einen gefährlichen Beruf ausübt und regelmäßig raucht, höhere Beiträge als ein nicht rauchender Büroangestellter. Genauso ist es möglich, dass eine Person mit einer schweren Krankheit womöglich überhaupt nicht versichert werden kann.

Gut zu wissen: Wenn Du wissen möchtest, welche Krankheiten, Hobbies, Gewohnheiten oder Berufe zu (k)einem Zuschlag oder (k)einem Ausschluss führen können, kannst Du das in unserem Beitrag zu den Gesundheitsfragen nachlesen.

Damit es nicht gar nicht erst zu falschen Angaben kommt…

… kann es hilfreich sein, zu verstehen, dass die Risikofragen im Grunde recht trivial und viel weniger dramatisch sind, als oft gedacht. Bei Livv.at zum Beispiel, sind die Fragen einfach und verständlich formuliert. Hier wirst Du beispielsweise gefragt,

  • ob Du in den letzten 5 Jahren für mehr als 14 Kalendertage durchgehend arbeitsunfähig erkrankt bzw. aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage warst, Deine berufliche Tätigkeit auszuüben.
  • ob Du in den letzten 6 Monaten verschreibungspflichtige Medikamente eingenommen hast, unabhängig von der Darreichungsform, also z.B. auch Spritzen.
  • ob bei Dir jemals eine Krebserkrankung oder HIV-Infektion festgestellt wurde.
  • ob Du in Deiner Freizeit gefährliche Hobbies ausübst.
  • oder ob Du beruflich Gefahren ausgesetzt bist (z. B. Umgang mit explosiven, radioaktiven oder toxischen Stoffen).

Gut zu wissen: Viele Versicherer zählen Motorradfahren zu den gefährlichen Hobbies und verlangen höhere Beiträge. Bei Livv.at zahlen Motorradfahrer keinen Risikozuschlag.

So wie die Fragen formuliert sind, solltest Du die ehrliche Antwort kennen. Daher ist es nicht schwierig, richtige Angaben zu den Risikofragen zu machen.

Du möchtest wissen, wie hoch die Kosten für eine Ablebensversicherung sind? Dann berechne am besten gleich hier Dein individuelles Angebot.

Falsche Angaben bei der Ablebensversicherung in der Praxis: Wann, wie & warum tritt die Versicherung vom Vertrag zurück?

Wenn Du eine Risikolebensversicherung abschließt, dann fallen die Angaben zu Deinem Gesundheitszustand, Lebensstil usw. unter die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht.

zwei Männer bei Vertragsunterzeichnung
Wenn Du eine Risikolebensversicherung abschließen möchtest, bist Du an die vorvertragliche Anzeigepflicht gebunden.

Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird die Versicherungsgesellschaft den Leistungsanspruch, wozu auch die Richtigkeit der bei Vertragsschluss gemachten Angaben gehört, überprüfen. Daher fliegen viele Fälle eines Versicherungsbetrugs via falscher Angaben oft erst im Leistungsfall auf.

Wozu falsche Angaben führen können…

Wenn Du falsche Angaben bei der Beantragung Deiner Ablebensversicherung machst, kann das beispielsweise zu folgenden Szenarien führen:

  1. Du erhältst weder die bezahlten Beiträge noch die Versicherungsleistung.
  2. Der Versicherer verlangt rückwirkend höhere Beiträge.
  3. Der Versicherer leistet nur einen Teil der Versicherungssumme.

Auf den Vorsatz kommt es an

Im Streitfall kommt es insbesondere darauf an, ob Du Deine vorvertraglichen Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hast oder nicht. Wenn Du gegen Deine Anzeigepflicht verstößt, indem Du z. B. eine Krankheit verschweigst, kommt es bei einem Rechtsstreit insbesondere auch darauf an, …

  • ob Du ganz bewusst falsche Angaben gemacht hast, um einen Versicherungsschutz zu bekommen, den Du sonst nicht bekommen hättest – das wäre dann eine arglistige Täuschung, die in jedem Fall dazu führt, dass Du keine Leistungen erhältst.
  • oder ob Du versehentlich falsche Angaben gemacht hast – das wäre dann eine fahrlässige Täuschung, bei der Du nur dann keine Leistungen erhältst, wenn die verschwiegene Krankheit einen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls gehabt hat.

Lesetipp: Erfahre in unserem Ratgeber mehr zur Ablebensversicherung bei Krankheiten.

Was genau umfasst die vorvertragliche Anzeigepflicht?

Um der vorvertraglichen Anzeigepflicht nachzukommen, musst Du bei der Versicherung vor Abschluss Deiner Risikolebensversicherung alle Dir bekannten gefahrerheblichen Umstände angeben. Anhand der gefahrenerheblichen Umstände wird die Gesellschaft entscheiden, ob und zu welchen Konditionen Du versichert werden kannst.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • gegenwärtige oder frühere Erkrankungen
  • derzeitiger Beruf
  • Raucherstatus
  • Körpergröße/Gewicht
  • gefährliche Sportarten

Dabei gilt: Wonach die Versicherungsgesellschaft in Deinem Antrag online in geschriebener Form ausdrücklich fragt, ist im Zweifel gefahrenerheblich.

Mann tippt rotes Warnschild mit Stift an
Aufgrund der vorvertraglichen Anzeigepflicht musst Du bereits im Vorhinein alle gefahrenerheblichen Umstände angeben.

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht von Dir vorsätzlich verletzt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Bei arglistiger Täuschung kann der Versicherer den Vertrag anfechten – und das bis 10 Jahre nach Vertragsabschluss.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Rücktritt und Anfechtung ist folgender:

  • Rücktritt: Hat der Versicherer den Rücktritt erklärt, aber die verschwiegene Erkrankung hängt nicht mit dem Todesfall zusammen, ist sie damit für den Leistungsfall “nicht kausal” und die Leistung wird trotzdem ausbezahlt.
  • Anfechtung: Liegt eine arglistige Täuschung vor und der Versicherer erklärt die Anfechtung, wird keine Leistung ausbezahlt.

Gut zu wissen: Eine arglistige Täuschung liegt dann vor, wenn durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf die Annahmeentscheidung des Versicherers Einfluss genommen worden ist.

Grundsätzlich können aber auch versehentlich gemachte unrichtige oder unvollständige Angaben dazu führen, dass im Versicherungsfall überhaupt kein Leistungsanspruch oder nur ein Teil der vereinbarten Summe ausbezahlt wird.

Falls Du mehr über die Auszahlung bei der Ablebensversicherung wissen möchtest, findest Du hier einen eigenen Ratgeber zu diesem Thema.

Hast Du dazu Fragen? Wünsche? Anregungen? Dann steht dir das Livv.at-Serviceteam persönlich zur Seite.

Dinge, die Du der Versicherung auch nach Vertragsabschluss mitteilen musst: Gefahrenerhöhungen!

Was passiert eigentlich, wenn Du erst mit dem Rauchen anfängst, nachdem Du eine Ablebensversicherung abgeschlossen hast? Oder wenn Du nach Vertragsabschluss einen Beruf ergreifst, den Dein Versicherer als gefährlich einschätzt?

Die Ablebensversicherung für Raucher ist ohnehin ein Thema für sich, daher gehen wir an dieser Stelle nur auf die Frage der nachträglichen Anzeigepflicht ein. Solltest Du nach Vertragsabschluss mit dem Rauchen anfangen, stellt dies eine Gefahrenerhöhung dar, die Du dem Versicherer unverzüglich mitteilen musst. Im Zuge dessen können sich folgende Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag ergeben: 

  • es wird ein entsprechend höherer, dem Risiko angepasster, Beitrag verlangt.
  • die vereinbarte Versicherungssumme wird herabgesetzt.

Dabei hat der Kunde die Wahl, ob er einen höheren Betrag übernimmt oder die  Versicherungssumme herabgesetzt werden soll.

Generell gilt: Bei grob fahrlässiger und nicht angezeigter Gefahrenerhöhung kann der Versicherer die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Demnach sollte man seinem Versicherer auch mitteilen, wenn man z.B. nach Vertragsabschluss mit dem Rauchen anfängt.

Wie fordere ich eine Versicherungsleistung ein?

Sollte es zum Schadensfall kommen, soll heißen, die versicherte Person stirbt während der Vertragslaufzeit, ist der Tod der versicherten Person der Versicherung mitzuteilen. Die meisten Versicherer benötigen im Versicherungsfall z. B. folgende Informationen und Dokumente:

  • die Polizze (Versicherungsschein)
  • die amtliche Sterbeurkunde (inkl. Alter und Geburtsort)
  • ein ausführliches ärztliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt hat.

Nach Erhalt dieser Unterlagen führt der Versicherer eine Leistungsprüfung durch. Zur Klärung der Leistungspflicht können u. U. weitere Nachweise und Auskünfte verlangt werden.

Zwei Männer mit Dokumenten
Für die Leistungsprüfung musst Du dem Versicherer diverse Dokumente vorlegen.

Richtige statt falsche Angaben für eine Ablebensversicherung – mit Versicherungsschutz!

Man sieht: Wenn keine falschen Angaben vor Abschluss der Risikolebensversicherung gemacht und die Obliegenheiten (z. B. die Nachmeldung des Beginns des Rauchens) während der Laufzeit beachtet wurden, hat man im Schadensfall nichts zu befürchten. Die vereinbarte Versicherungssumme wird an die bezugsberechtigte Person(en) ausbezahlt.

Es würde Dir ja auch wenig nutzen, falsche Angaben bei der Ablebensversicherung bzw. Risikolebensversicherung zu machen. Dann erhältst Du nämlich nur eine Polizze – und obwohl Du dafür Geld bezahlst – setzt Du Deinen Versicherungsschutz aufs Spiel (oder zumindest einen beträchtlichen Teil davon).

Dann haben Deine Hinterbliebenen im schlimmsten Fall wenig bis gar nichts von dem finanziellen Schutzpolster, dass Du für sie vorgesehen hattest.

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