Damit die Auszahlung der Ablebensversicherung im Ernstfall schnell bei Deinen Liebsten ankommt, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Die meisten davon kannst Du heute schon sicherstellen. Was gilt, welche Unterlagen Deine Hinterbliebenen benötigen und worauf Du jetzt schon achten solltest, erfährst Du hier.
Inhaltsverzeichnis
Risikolebensversicherung: Auszahlung im Fall der Fälle
Bedingungen, damit die Ablebensversicherung ausgezahlt wird
Welche Dokumente werden für die Auszahlung der Ablebensversicherung im Todesfall benötigt?
Wann wird die Risikolebensversicherung ausgezahlt?
Wann zahlt eine Risikolebensversicherung nicht?
Ist eine Auszahlung der Risikolebensversicherung nach Vertragsende möglich?
Checkliste: So stellst Du die Auszahlung der Ablebensversicherung sicher
Risikolebensversicherung: Auszahlung im Fall der Fälle
Nur wenn Du innerhalb der Laufzeit verstirbst, wird die vereinbarte Versicherungssumme – meist zwischen 100.000 und 400.000 Euro – ausgezahlt. Absichern kannst Du Deine (Geschäfts-)Partner, Ehepartner, Familie oder andere Dir nahestehende Personen.
Die Höhe der Versicherungssumme bestimmst Du selbst und kannst Deine Risikolebensversicherung mit einer Nachversicherungsgarantie jederzeit anpassen. Das kann zum Beispiel nach der Geburt eines Kindes oder bei einer Kreditaufnahme sinnvoll sein.
Wie hoch Deine passende Absicherung ausfallen sollte und was sie kostet, kannst Du schnell und unverbindlich online berechnen.
Bedingungen, damit die Ablebensversicherung ausgezahlt wird
Bei der Frage, wann eine Risikolebensversicherung auszahlt, ist die Antwort klar definiert: Die vereinbarte Versicherungssumme wird ausgezahlt, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:
- Tod während der Laufzeit:
Dein Tod tritt innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit ein. - Korrekte Angaben:
Du hast die Gesundheitsfragen und alle weiteren Angaben bei Abschluss vollständig und wahrheitsgemäß angegeben. - Meldung durch Bezugsberechtigte:
Deine Hinterbliebenen melden den Todesfall und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
Die Todesursache spielt dabei in den allermeisten Fällen keine Rolle. Ob Krankheit, Unfall oder eine andere Ursache – der Versicherungsschutz greift. Die Ausnahmen davon sind klar definiert und weiter unten aufgeführt.
Welche Dokumente werden für die Auszahlung der Ablebensversicherung im Todesfall benötigt?
Damit Deine Hinterbliebenen die Auszahlung einleiten können, müssen folgende Unterlagen beim Versicherer eingereicht werden:
- Sterbeurkunde der versicherten Person
- Versicherungsschein (Polizze)
- Ausgefüllter Auszahlungsantrag (Formular direkt beim Versicherer erhältlich)
- Lichtbildausweis der bezugsberechtigten Person
- Bankverbindung für die Überweisung
Wann wird die Risikolebensversicherung ausgezahlt?
Die Risikolebensversicherung wird nach der Leistungsprüfung ausgezahlt. Das passiert, sobald alle Unterlagen beim Versicherer eingegangen sind. Dabei wird geprüft, ob der Versicherungsfall vertragsgemäß eingetreten ist und ob die Bezugsrechte korrekt eingetragen sind. Bei Livv.at ist diese Prüfung in der Regel innerhalb eines Monats abgeschlossen.
Im Klartext: Der wichtigste Faktor für eine schnelle Auszahlung sind vollständige Unterlagen. Verzögerungen entstehen fast immer dann, wenn Dokumente fehlen oder nachgereicht werden müssen.
Bezugsrecht vs. Erbrecht
Ob die Versicherungssumme direkt ausgezahlt wird oder erst ein Verlassenschaftsverfahren durchlaufen werden muss, hängt davon ab, ob eine bezugsberechtigte Person in der Polizze eingetragen ist.
| Bezugsberechtigter ist namentlich in der Polizze eingetragen | Niemand ist eingetragen oder der Eintrag ist veraltet |
|---|---|
| Die Versicherungssumme fällt nicht in den Nachlass. Es gilt das Bezugsrecht und die Auszahlung erfolgt direkt an die eingetragene Person. | Die Versicherungssumme wird Teil des Nachlasses. Es gilt das Erbrecht – inklusive Verlassenschaftsverfahren, was die Auszahlung verzögert. |
| Bezugsberechtigter ist namentlich in der Polizze eingetragen |
Niemand ist eingetragen oder der Eintrag ist veraltet |
|---|---|
| Die Versicherungssumme fällt nicht in den Nachlass. Es gilt das Bezugsrecht und die Auszahlung erfolgt direkt an die eingetragene Person. |
Die Versicherungssumme wird Teil des Nachlasses. Es gilt das Erbrecht – inklusive Verlassenschaftsverfahren, was die Auszahlung verzögert. |
Hinweis: Ein veralteter Eintrag – z. B. nach Scheidung oder Tod eines Begünstigten – hat dieselben Folgen wie kein Eintrag. Die Bezugsberechtigung sollte nach jeder größeren Lebensveränderung aktualisiert werden.
Wann zahlt eine Risikolebensversicherung nicht?
Zunächst die wichtigste Einordnung: In den allermeisten Fällen wird die vereinbarte Versicherungssumme vollständig ausgezahlt. Die folgenden Ausschlussgründe sind die Ausnahmen und meistens durch korrektes Verhalten beim Abschluss gut vermeidbar.
1. Falschangaben bei den Gesundheitsfragen
Wenn Du beim Abschluss der Ablebensversicherung die Gesundheitsfragen vorsätzlich falsch beantwortest – etwa über Vorerkrankungen, Rauchverhalten oder risikoreiche Hobbys –, riskierst Du, dass der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktritt.
2. Beitragsrückstände
Bist Du mit Deinen Beiträgen im Rückstand und tritt der Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Mahnfrist ein, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Ausnahme: Beträgt der Rückstand nicht mehr als 10 % des Bruttojahresbeitrags, bleibt Dein Schutz bestehen.
3. Suizid – was wirklich gilt
Erfolgt der Suizid innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss, besteht kein Anspruch auf die volle Versicherungssumme. Nach Ablauf dieser drei Jahre wird regulär ausgezahlt. Diese Regelung ist in Österreich branchenüblich.
4. Sonderfälle: Krieg, Terror, Mord
Stirbst Du im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen oder dem Einsatz von ABC-Waffen, beschränkt sich die Leistung auf das sogenannte Deckungskapital, also den Betrag, der dem tatsächlich abgelaufenen Vertragszeitraum entspricht. Im Mordfall wartet der Versicherer die Ermittlungsergebnisse ab: Ist die von Dir eingetragene bezugsberechtigte Person selbst der Täter, entfällt der Leistungsanspruch.
Hast Du dazu Fragen? Wünsche? Anregungen? Dann steht dir das Livv.at-Serviceteam persönlich zur Seite.
Ist eine Auszahlung der Risikolebensversicherung nach Vertragsende möglich?
Kurz gesagt: Nein. Bei einer reinen Ablebensversicherung wird kein Geld nach Vertragsende ausgezahlt. Das ist kein Mangel, sondern ihr eigentlicher Zweck. Die Risikoversicherung versichert ausschließlich das Risiko eines vorzeitigen Ablebens innerhalb der gewählten Laufzeit. Erlebst Du das Vertragsende, hat Deine Polizze genau das getan, wofür Du sie abgeschlossen hast: Deine Liebsten waren die gesamte Zeit abgesichert.
Anders verhält es sich bei der Er- und Ablebensversicherung: Sie kombiniert Todesfallschutz mit einem Sparanteil. Hier findest Du die Unterschiede im Überblick:
| Ablebensversicherung | Er- und Ablebensversicherung | |
|---|---|---|
| Auszahlung im Todesfall | Ja | Ja |
| Auszahlung nach Vertragsende | Nein | Ja |
| Beitragshöhe | Günstig | Deutlich höher |
| Hauptzweck | Hinterbliebenenschutz | Schutz und Kapitalaufbau |
Checkliste: So stellst Du die Auszahlung der Ablebensversicherung sicher
- Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet.
Falschangaben können den Leistungsanspruch gefährden.
- Deine Bezugsberechtigten sind namentlich in die Polizze eingetragen.
So wird kein Verlassenschaftsverfahren nötig.
- Du hast die Benennung regelmäßig aktualisiert.
Besonders nach Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes.
- Gefahrerhöhungen nach Vertragsabschluss melden.
Wenn Du beispielsweise anfängst zu rauchen oder ein risikoreiches Hobby anfängst.
- Wichtige Dokumente griffbereit aufbewahren.
Deine Polizze und der Versicherungsschein sollten für Deine Hinterbliebenen im Ernstfall schnell zu finden sein.
Titelbild: © andranik123 – stock.adobe.com



