Wann wird eine Ablebensversicherung eigentlich ausbezahlt? Da der Versicherungsfall bei einer Risikolebensversicherung eintritt, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt, müssen dem Versicherer zunächst die Sterbeurkunde der versicherten Person und der Versicherungsschein vorgelegt werden. Nach Erhalt dieser Unterlagen führt der Versicherer eine Leistungsprüfung durch, in der beispielsweise untersucht wird, ob es Erb- oder Bezugsrechte zu berücksichtigen gilt.
Bei Livv.at ist diese Prüfung in der Regel nach einem Monat abgeschlossen.
Darüber hinaus erfährst Du im folgenden Beitrag,…
- wann eine Risikolebensversicherung (eher) nicht ausbezahlt werden kann.
- bei welchen Ausnahmefällen die Auszahlung eingeschränkt wird.
- welche Fälle vom Versicherungsschutz ganz ausgeschlossen sind.
- ob die Versicherungssumme auch bei Suizid ausbezahlt wird.
- und schließlich unter welchen Voraussetzungen es zur Auszahlung Deiner Risikolebensversicherung kommt.
Exkurs: Was ist eine Ablebensversicherung?
Du weißt nicht genau, was eine Ablebensversicherung ist? Hier die Zusammenfassung: Mit einer Ablebensversicherung bzw. Risikolebensversicherung versicherst Du, ganz dem Namen nach, Dein vorzeitiges Ableben mit einer vorab festgelegten Summe. Damit begünstigt Du eine von Dir festgelegte Bezugsperson(en) mit einer hohen (i.d.R. sechsstelligen) Geldsumme zu relativ günstigen monatlichen Beiträgen.
Bei Livv.at geht das schon ab 3 Euro pro Monat für eine Versicherungssumme von 100.000 Euro. Die monatlichen Beiträge fallen – im Vergleich zu einer Erlebensversicherung – so günstig aus, da eine Risikolebensversicherung die Versicherungssumme nur im Fall Deines Ablebens während der Laufzeit ausbezahlt: Stirbst Du als versicherte Person während der gewählten Laufzeit des Vertrags, erhält die bezugsberechtigte Person die im Vertrag vereinbarte Summe.
Gut zu wissen: Eine Risikolebensversicherung bietet genau denselben Schutz wie eine Ablebensversicherung, nur ist der Begriff eher in Deutschland gängig.
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Auszahlung einer Ablebensversicherung – im Fall der Fälle
Die Summe, die Deine bezugsberechtigte Person (z.B. Deine Kinder) bei Deinem Ableben erwartet, kann u.U. sehr hoch sein. Bei Livv.at kannst Du Deinen (Geschäfts-) Partner, Ehepartner, ein Familienmitglied oder sonst eine Dir nahestehenden Person für den Fall Deines Todes mit bis zu 400.000 Euro absichern.
Der Betrag wird jedoch nur im Fall der Fälle, dem Ableben der versicherten Person ausbezahlt. Dies unterscheidet die Ablebensversicherung von anderen Versicherungen wie etwa der Kapitallebensversicherung.
Erfolgt die Auszahlung auch nach Vertragsende?
Wenn die Laufzeit Deiner Ablebensversicherung endet, dann wird die Versicherungssumme nicht ausbezahlt. Das entspricht ja auch dem eigentlichen Zweck dieser Police: Eine Risikolebensversicherung versichert allein das Risiko eines verfrühten Ablebens innerhalb einer gewissen Laufzeit. Zum Beispiel für 10 Jahre, 15 Jahre, 20 Jahre, usw.
Der Leistungsfall tritt also nur ein, wenn die versicherte Person während der Laufzeit des Versicherungsvertrages verstirbt. Wenn Du das Vertragsende erlebst, ist daher auch keine Auszahlung fällig. Der Vertrag endet und Du erhältst – erfreulicherweise – keine Leistung.
Welche Leistung erhalte ich im Versicherungsfall?
Wie gesagt: Nur beim Ableben der versicherten Person innerhalb der Laufzeit wird die vereinbarte Versicherungssumme, meist ein Betrag zwischen 100.000 und 400.000 Euro, ausbezahlt. Die Höhe der Versicherungssumme kann individuell festgelegt werden und falls der Versicherer eine sogenannte Nachversicherungsgarantie anbietet, beim Eintreten von gewissen Ereignissen, nach oben angepasst werden.
Gut zu wissen: Bei Livv.at gibt es eine Nachversicherungsgarantie und somit kannst Du Deine Ablebensversicherung unter anderem bei Heirat, Geburt Deines Kindes oder bei einer Kreditaufnahme für Deine Immobilien an Deine neue Lebenssituation anpassen – sogar ohne nochmals die Gesundheitsfragen beantworten zu müssen.
Auf eine solche Flexibilität solltest Du beim Abschluss einer Risikoversicherung unbedingt Wert legen.
Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen? Oder anders: Wann zahlt eine Risikolebensversicherung nicht?
Tatsächlich gibt es aber auch Fälle, in denen die Versicherungssumme Deiner Ablebensversicherung nicht ausbezahlt wird. Grundsätzlich gibt es nur wenige Ausnahmen, bei denen der Anspruch auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung nicht vorliegt.
Sonderfälle liegen beispielsweise vor bei Selbstmord oder wenn Du falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen gemacht hast. Im Folgenden sprechen wir über die Details.
Wann kann ein Leistungsfall prinzipiell abgelehnt werden?
Bei vielen Versicherern ist der Anspruch auf die Versicherungsleistung der Risikolebensversicherung insbesondere in folgenden Fällen ausgeschlossen:
Ableben der versicherten Person durch…
- Suizid (aber nur innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss und nicht in allen Fällen!).
- kriegerische Handlungen.
- biologische oder nukleare Waffen.
- terroristische Handlungen (z.B. Anschläge).
- die Teilnahme an Wettbewerben im Bereich Motorsport.
- Außerdem besteht unter Umständen kein Versicherungsschutz, wenn Du bei Abschluss der Ablebensversicherung falsche Angaben gemacht hast.
Wann erfolgt bei Livv.at konkret keine Auszahlung der Risikolebensversicherung?
Bei Livv.at kannst Du alle genauen Details in den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Ablebensversicherung nachlesen. Die wichtigsten Aspekte, die bei Livv.protect dazu führen können, dass die Auszahlung Deiner Risikolebensversicherung nicht – oder nur eingeschränkt – erfolgen kann, haben wir hier für Dich zusammengefasst.
#1 Kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz im Falle falscher Angaben vor Vertragsabschluss
Livv.at kann die Auszahlung der Versicherungssumme verweigern, wenn Du zum Beispiel vorsätzlich falsche Angaben zu Deine Freizeitaktivitäten oder Deinem Gesundheitszustand gemacht hast.
Unsere fair berechneten, günstigen Beiträge setzen voraus, dass wir Leistungsansprüche nur dann anerkennen, wenn Deine Angaben vor Vertragsabschluss der Wahrheit entsprechen.
Soll heißen: Deine Angaben zum Gesundheitszustand oder zu Gefahren in Beruf und Freizeit müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Nur so können wir unser Versichertenkollektiv schützen und attraktive Prämien anbieten. Wer hier Falschangaben macht, schadet im Zweifelsfall dem Versichertenkollektiv.
Gut zu wissen: Wenn Du z.B. eine Ablebensversicherung als Raucher abschließen möchtest, darfst Du das Deiner Versicherung nicht verschweigen. Denn Raucher haben ein höheres Sterberisiko als Nichtraucher und das wird vom Versicherer entsprechend eingepreist.
Hier ein Beispiel einer möglichen Falschangabe: Bist Du etwa Raucher und verschweigst dies absichtlich, kann der Versicherer grundsätzlich vom Vertrag zurücktreten und keine Leistungen erbringen.
#2 Kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz im Falle von Beitragsrückständen
Auch Beitragsrückstände, die von uns abgemahnt werden, können dazu führen, dass wir den Leistungsanspruch auf eine Risikolebensversicherung ablehnen.
Tritt z.B. der Versicherungsfall nach Ablauf der in Deiner Mahnung gesetzten Frist ein und ist der Folgebeitrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht gezahlt, sind wir vertraglich nicht zur Leistung verpflichtet.
Gut zu wissen: Beträgt Dein Zahlungsrückstand nicht mehr als 10 Prozent des Bruttojahresbeitrags, höchstens jedoch 60 Euro, ist der Versicherer trotzdem zur Leistung verpflichtet.
#3 Kein Versicherungsschutz in Ausnahmesituationen (z.B. Krieg)
Grundsätzlich ist die Ursache Deines Ablebens für den Versicherungsfall bei Livv.at unerheblich. Selbst wenn Du als versicherte Person in Deinem Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen (z.B. einem Bürgerkrieg) verstirbst. Aber einige wenige (seltene) Ausnahmesituationen existieren schon.
Kriegerische Ereignisse
Stirbst Du als versicherte Person im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, so beschränkt sich die Leistungspflicht “auf die Auszahlung des für den Todestag berechneten Deckungskapitals der Versicherung.”
Gut zu wissen: Das für den Todestag berechnete Deckungskapital meint nichts anders als den Betrag, der Dir ausgezahlt worden wäre, wenn die Laufzeit Deines Vertrages am Tag Deines Ablebens geendet hätte. Konkretes Beispiel: Obwohl Du die ALV für 10 Jahre abgeschlossen hast, bekommst Du z.B. nur den Betrag für eine Laufzeit von 5 Jahren ausbezahlt.
Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen
Wird Dein Ableben im Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen bzw. der vorsätzlichen Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen herbeigeführt, beschränkt sich die Leistungspflicht ebenso auf das für den Todestag berechnete Deckungskapital.
Einfach gesagt: Man bekommt in so einem Fall nur einen Teil der Leistung – und nicht die gesamte Versicherungssumme – ausbezahlt.
#4 Kein Versicherungsschutz beivorsätzlicher Selbsttötung (Suizid)
Kein Anspruch auf Leistungen besteht unter Umständen auch bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss. Das bedeutet: Prinzipiell zahlt Livv.at die Versicherungssumme auch bei Suizid aus, wenn dieser mindestens drei Jahre nach Vertragsabschluss erfolgt ist.
In den Gesundheitsfragen, die Du bei Livv.at einfach und bequem online ausfüllen kannst, wird deshalb auch der psychische Zustand der versicherten Person abgefragt.
#5 Kein Versicherungsschutz bei Mord
Ein weiterer Sonderfall stellt der Straftatbestand Mord dar. Da stellt sich für den Versicherer natürlich die Frage, wer der Täter war. Sollte der Täter zugleich die bezugsberechtigte Person sein, wird die Versicherungssumme selbstverständlich nicht ausbezahlt. Daher wartet der Versicherer im Mordfall erst einmal die Ermittlungsergebnisse ab.
#6 Kein Versicherungsschutz bei Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung
Fängst Du als versicherte Person nach Abgabe der Vertragserklärung an zu rauchen oder übst plötzlich einen Beruf mit erhöhtem Sterberisiko aus, stellt dies eine Gefahrerhöhung dar, die bei Livv.at unverzüglich zu melden ist. Diese Meldepflicht. nennt man auch Obliegenheit.
Kommst Du dieser Pflicht verschuldet nicht nach und verstirbst nachweislich an den Folgen der nicht angezeigten Gefahrerhöhung (z.B. des Rauchens), so besteht möglicherweise kein Versicherungsschutz.
Wie oft verweigert die Risikolebensversicherung die Auszahlung?
Das ist in den allerwenigsten Fällen wirklich der Fall. Damit es zu einer vollständigen Auszahlung der vereinbarten Summe einer Ablebensversicherung kommt, gelten folgende Voraussetzungen. Die versicherte Person…
- verstirbt während der Vertragslaufzeit.
- hat die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet.
- ist der vertraglich festgelegten nachträglichen Meldepflicht nachgekommen.
- (wurde nicht von der bezugsberechtigten Person ermordet.)
- ist in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss nicht durch Suizid verstorben.
- und nicht durch eine “Ausnahmesituation” (siehe oben) ums Leben gekommen.
Man sieht also: Einige der Voraussetzungen, die den Versicherer dazu veranlassen können, die Auszahlung der Versicherungssumme zu verweigern (oder einzuschränken), treffen sehr selten ein. Den anderen Teil, insbesondere die Gesundheitsfragen und die nachträgliche Meldepflicht hat man als Versicherungsnehmer recht gut selbst in der Hand.
Und der wichtigste Aspekt tritt ja hoffentlich gar nicht erst ein: Das verfrühte Ableben der versicherten Person!
Hast Du dazu Fragen? Wünsche? Anregungen? Dann steht dir das Livv.at-Serviceteam persönlich zur Seite
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