Wenn Du Dein Leben mit jemand anderem aufbaust, benötigt das Fundament, das ihr beide legt, möglicherweise einen finanziellen Schutz: Wie eine Risikolebensversicherung für verheiratete Paare. Denn eine Risikolebensversicherung für Ehepaare, die in Österreich Ablebensversicherung genannt wird, kann dafür sorgen, dass keiner der beiden Eheleute plötzlich finanziell im Regen steht, wenn der andere verstirbt.
Was ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung bzw. Ablebensversicherung versichert – ganz dem Namen nach – das plötzliche Ableben einer Person mit einer vorab festgelegten Summe. Sie darf daher nicht mit der sehr ähnlich klingenden Erlebensversicherung verwechselt werden.
Was ist eine Erlebensversicherung?
Eine Erlebensversicherung zahlt die Versicherungssumme auch dann aus, wenn man ein bestimmtes Alter erreicht hat. Sie dient daher primär der Geldanlage und Altersvorsorge. Die monatlichen Beiträge sind deshalb deutlich teurer als bei einer Ablebensversicherung.
Was ist eine Ablebensversicherung?
Eine Ablebensversicherung zahlt die Versicherungssumme nur im Fall eines verfrühten Todes aus: Stirbt einer der beiden Versicherungsnehmer während der gewählten Laufzeit der Risikolebensversicherung, erhält der Bezugsberechtigte – in diesem Fall der Ehepartner – die im Vertrag vereinbarte Summe.
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Warum Ehepaare eine Risikolebensversicherung abschließen
Das Hauptmotiv für eine Ablebensversicherung ist die Absicherung des plötzlichen Todes des Ehepartners. Aber es gibt eine Reihe anderer guter Gründe, warum Ehepaare eine Risikolebensversicherung abschließen. Die Wichtigsten stellen wir im Folgenden kurz vor.
Gemeinsame Pläne erhöhen die gemeinsamen Kosten
Ehepaare nutzen ihr kombiniertes Einkommen oft dafür, um größeren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, z. B. eine Wohnung zu mieten, ein Haus oder ein neues Auto zu kaufen und möglicherweise, um Kindern eine solide Zukunft zu bieten. Viele Ehepaare könnten solche Pläne nicht mit einem Einkommen allein realisieren. Deshalb ist einer der Hauptgründe für den Abschluss einer Risikolebensversicherung der Ersatz für das weggefallene Einkommen des verstorbenen Partners.
Das heißt konkret: Auch im Falle eines verfrühten Ablebens eines Ehepartners, hilft eine Risikoversicherung dem anderen Ehepartner dabei, dass er die gemeinsamen Pläne oder den gemeinsamen Lebensstil fortsetzen kann.
Gemeinsame Verantwortung für Schulden
Alle Schulden, die Du nach Deinem Tod hinterlässt, werden aus Deinem Nachlass getilgt, i.d.R. also aus Deinem Vermögen.
Da Ehepaare dazu neigen, gemeinsame Konten zu führen und ihre Schulden wie ihr Vermögen zu teilen, ist im Fall der Fälle der hinterbliebene Ehepartner für die Schulden verantwortlich, die das Paar nach der Heirat aufgenommen hat – z. B. für Immobilienkredite.
So bietet eine Risikolebensversicherung dem Ehepaar finanziellen Schutz, sobald einer der beiden Schuldner aufgrund eines plötzlichen Todes wegfällt.
Besser jung und günstig als alt und teuer?
Tatsächlich lohnt sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung besonders für junge (und gesunde) Ehepaare, denn die monatlichen Beiträge werden teurer je älter (und ungesünder) man bei Abschluss der Polizze ist.
Auch das Risiko, eine Krankheit zu entwickeln, steigt mit zunehmendem Alter. Und selbst wenn nicht jede Krankheit zu erhöhten Beiträgen führt, denn das tun nur sogenannte Krankheiten „mit erhöhtem Sterberisiko”, kann es allein mit Blick auf die Kosten ratsam sein, die Police so früh wie möglich abzuschließen.
Auch wenn es nach dem „Honeymoon“ nicht das Erste ist, woran man denken mag: Junge verheiratete Paare können durch einen frühen Versicherungsabschluss viel Geld sparen.
Was kostet eine Risikolebensversicherung für Ehepaare?
Allgemein hängen die Kosten einer Ablebensversicherung für Ehepaare von mindestens vier Faktoren ab, die wir hier kurz vorstellen.
Kostenfaktor 1: Eintrittsalter
Junge Ehepaare zahlen niedrigere Prämien. Besonders stark reduziert ein junges Eintrittsalter die Kosten dann, wenn beide Partner*Innen Nichtraucher sind, keinen gefährlichen Beruf ausüben und nicht an einer Krankheit mit einem erhöhten Sterberisiko leiden (z.B. Krebs).
Denn der Versicherungsanbieter wird vor Abschluss einer Risikolebensversicherung Risiko- und Gesundheitsfragen an das Ehepaar richten, um diese und andere mögliche Risiken auszuschließen.
Kostenfaktor 2: Gesundheitszustand & Risikofaktoren.
Die Versicherer verlangen also die Beantwortung einiger Risiko- und Gesundheitsfragen. Wenn Du oder ihr raucht, an einer Krankheit mit erhöhtem Sterberisiko leidet, eine Extremsportart (z.B. Paragliden) oder gefährlichen Beruf ausübt (z. B. Industriekletterer) erhöhen sich die monatlichen Beiträge oder verhindern sogar einen Abschluss.
Zu den klassischen Gesundheitsfragen und Risikofaktoren gehören:
- Gesundheitszustand? (je höher das Sterberisiko, desto teurer)
- Beruf? (je gefährlicher, desto teurer)
- Gewicht? (günstiger bei einem BMI im Normalbereich)
- Freizeitaktivitäten? (je extremer, desto teurer)
- Rauchen? (immer teurer)
Lesetipp: In unserem Ratgeber zum Thema Ablebensversicherung bei Krankheit findest du mehr Informationen dazu.
Kostenfaktor 3: Versicherungssumme
Neben diesen oder anderen Gesundheitsfragen nimmt die Höhe der Versicherungssumme natürlich Einfluss auf den monatlichen Beitrag. Die gute Nachricht: Die Höhe der Versicherungssumme kannst Du innerhalb gewisser Grenzen frei wählen.
Beachte aber: Die Versicherungssumme sollte sich immer am Zeitraum und am Zweck orientieren, für den das Ehepaar eine Risikolebensversicherung abschließt. Dabei können Dir folgenden Fragen behilflich sein:
- Wie viel gemeinsame Schulden sollen abgesichert werden?
- Welche finanziellen Lasten bleiben nach Ableben des Ehepartners bestehen?
- Wie hoch sind die jeweiligen Einkommen, die wegbrechen können?
- Wie hoch muss die Summe sein, damit der hinterbliebene Partner den gewohnten Lebensstil fortführen kann?
Kostenfaktor 4: Laufzeit des Vertrages
Für wie lange soll ein verfrühter Tod versichert werden? 10 Jahre? 20 Jahre? 30 Jahre? Wer sich bis zu einem Endalter von 55 Jahren versichert, zahlt monatlich weniger als jemand, der sich bis zu einem Alter von 65 Jahren absichert.
Mal angenommen, Du hättest eine Ablebensversicherung für Dich und Deine*n Ehepartner*In abgeschlossen, um die gemeinsamen Kreditschulden für eure Immobilie abzusichern. Ist der Kredit mit 55 Jahren abbezahlt, kann dann auch die Laufzeit mit 55 Jahren enden, wenn die Kreditabsicherung der einzige Zweck der Ablebensversicherung sein soll. Denk aber dran, dass nicht immer alles ganz planmäßig funktioniert und baue am besten etwas Puffer ein.
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Wie Ehepaare eine Risikolebensversicherung abschließen können
Prinzipiell haben Paare unterschiedliche Möglichkeiten, eine Ablebensversicherung vertraglich abzuschließen. Die Wichtigsten drei Vertragsarten lauten:
- Ein gemeinsamer Versicherungsvertrag
- Zwei einzelne Verträge
- Zwei Verträge „Über-Kreuz”
Über die verschiedenen Vertragsmöglichkeiten sprechen wir im Folgenden nur kurz, da wir das ausführlich (und mit einer Infografik) in einem anderen Beitrag zur gegenseitigen Ablebensversicherung besprechen. An dieser Stelle gehen wir genauer auf die rechtlichen Begriffe ein, die man kennen sollte, bevor man einen Vertrag abschließt.
Rechtliche Begriffe verstehen
Im Vertrag selbst werden die Begriffe Beitragszahler, Bezugsberechtigter, versicherte Person, und Versicherungsnehmer vorkommen. Hier erklären wir die jeweilige Bedeutung.
- Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag ab. Er bekommt einen Versicherungsschein, ist Vertragspartei der Versicherung und unterliegt damit allen Rechten und Pflichten des Vertrages. Deshalb ist der Versicherungsnehmer meist auch der Beitragszahler.
- Beitragszahler
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Zahlungen der Beiträge nachzukommen. Aber die Überweisungen können auch von einer anderen Person – z. B. vom Ehepartner – vorgenommen werden.
- Bezugsberechtigter
Der Bezugsberechtigte bekommt im Versicherungsfall die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Bei Ehepaaren ist der Bezugsberechtigte also meist die/der Ehepartner*in. Wer als bezugsberechtigte Person eingesetzt wird, entscheidet der Versicherungsnehmer.
- Versicherte Person
Die versicherte Person ist die Person, deren Tod versichert ist. Das kann der Versicherungsnehmer selbst, der Ehepartner oder theoretisch auch eine dritte Person sein.
Konkretes Beispiel einer Ablebensversicherung für Ehepaare
Doch wie sieht das Ganze in der Praxis aus? Dazu ein Beispiel. Lisa und Georg sind verheiratet und haben sich dazu entschlossen, eine Ablebensversicherung für Ehepaare abzuschließen. Dazu schließen sie zwei einzelne Verträge ab. Jeder einen für sich.
In Lisas Vertrag ist (…)
- Lisa die Versicherungsnehmerin.
- Lisa die Beitragszahlerin.
- Georg der Bezugsberechtigte.
- Lisa die versicherte Person.
Ergo: Wenn Lisa frühzeitig verstirbt, bekommt Georg die vereinbarte Summe ausbezahlt.
In Georgs Vertrag ist (…)
- Georg der Versicherungsnehmer.
- Georg der Beitragszahler.
- Lisa die Bezugsberechtigte.
- Georg die versicherte Person.
Ergo: Wenn Georg frühzeitig verstirbt, bekommt Lisa die vereinbarte Summe ausbezahlt.
Zwei einzelne Verträge vs. ein gemeinsamer Vertrag
Eine solche vertragliche Konstruktion bietet ein Maximum an Flexibilität. Das Paar könnte auch jeweils den anderen Partner als Beitragszahler einsetzen. Im Falle einer Trennung hat jeder seinen eigenen Vertrag, in den er dann eine andere bezugsberechtigte Person einsetzen oder kündigen kann.
Bei einem gemeinsamen Vertrag können entweder beide Ehepartner Versicherungsnehmer sein oder nur eine(r) von beiden. Sind beide Ehepartner Versicherungsnehmer, dann kann ein gemeinsamer Vertrag auch nur gemeinsam gekündigt oder verändert werden.
Hinweis: Ausführlicher haben wir das Thema im Beitrag über die gegenseitige Ablebensversicherung besprochen.
Darauf sollten Ehepaare beim Abschluss einer Risikolebensversicherung besonders achten
Abschließend geben wir noch vier konkrete Tipps, die Ehepaare beim Abschluss einer Ablebensversicherung beherzigen sollten.
- Zwei einzelne Verträge
Zwei einzelne Verträge kosten zwar mehr als ein gemeinsamer Versicherungsvertrag, bieten aber deutlich mehr Flexibilität, wenn sich etwas im Leben ändert (z. B. Scheidung).
- Eine Nachversicherungsgarantie
Wenn euer Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält, könnt ihr eure Risikolebensversicherung an plötzliche Änderungen im Leben anpassen – z.B. Geburt oder Adoption eines Kindes, ein neuer Baukredit, eine Gehaltserhöhung u.v.m.
- Ausreichend hohe Versicherungssumme
Wenn ihr die Höhe der Versicherungssumme bestimmt, fragt euch vorher immer nach dem Zweck der Ablebensversicherung. Es kann einen deutlichen Unterschied machen, ob ihr damit z.B. einen gewissen Lebensstandard oder einen Immobilienkredit absichern wollt.
- Last but not least: Tarife vergleichen
Nutzt einen Online-Rechner und spielt verschiedene Konstellationen bezüglich der Laufzeiten und Versicherungssummen durch. So könnt ihr vorsichtig austesten, was ihr euch leisten wollt und – mit Blick auf den Gehaltszettel – auch leisten könnt.
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