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Ablebensversicherung gegenseitig

Gegenseitige Ablebensversicherung für Partner, Ehepaare & Eltern

Eine Ablebensversicherung gegenseitig abzuschließen ist simpel: Du und Dein*e Partner*in sichert euch finanziell für den Fall ab, dass einer von euch frühzeitig verstirbt. In diesem Ratgeber zeigen wir Dir, dass eine Ablebensversicherung und eine Risikolebensversicherung ein- und dasselbe sind, welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, Dich und Deine engsten Bezugspersonen zu versichern und was es Dich kostet, eine Risikolebensversicherung für Partner oder Kinder abzuschließen.

Ablebensversicherung gegenseitig? Was ist das?

Für eine finanzielle Absicherung des Partners oder der Kinder gibt es verschiedene vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten und unterschiedliche Begriffe, die teilweise synonym verwendet werden. Im Kern haben aber alle Absicherungen eines gemeinsam: Verstirbt die versicherte Person, erhalten die Bezugsberechtigten die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Dies können zum Beispiel (Ehe-) Partner oder Kinder sein. Scheiden beispielweise beide Elternteile verfrüht aus dem Leben, verfügen die Kinder über ein finanzielles Schutzpolster, bis sie auf eigenen Füßen stehen.

Schließen zwei Partner einen gemeinsamen Vertrag ab, wird von einer „verbundenen Risikolebensversicherung” oder „Partner-Risikolebensversicherung” gesprochen. Die Vorteile der Versicherungsform erläutern wir Dir im Folgenden. Alternativ gibt es bei der „gegenseitigen Ablebensversicherung“, die auch teilweise „gegenseitige Risikolebensversicherung“ genannt wird, auch die Möglichkeit für beide Partner separate Verträge abschließen.

Ablebensversicherung ≠ (Er-) Lebensversicherung

Aber: Eine Ablebensversicherung ist nicht zu verwechseln mit einer Erlebensversicherung, die primär als Geldanlage und Altersvorsorge dient. Bei einer Ablebensversicherung tritt der Versicherungsfall nur im Falle eines verfrühten Ablebens ein: Verstirbt die versicherte Person während der Laufzeit der Risikolebensversicherung, erhält der Bezugsberechtigte die vereinbarte Summe.

Stirbt die versicherte Person nicht vor dem Vertragsende, wird keine Versicherungsleistung ausbezahlt. Eine Risikolebensversicherung für Paare oder Partner dient also rein als Absicherung und ist deshalb schon für geringe monatliche Beiträge abschließbar.

Doch Vorsicht: Beim Abschluss einer gegenseitigen Ablebensversicherung gibt es verschiedene vertragliche Möglichkeiten, über deren Vor- und Nachteile wir im Folgenden aufklären.

Lesetipp: Die Ablebensversicherung ist nur eine von vielen Versicherungen, die für Partner, Ehepaare und Eltern wichtig sind. In unserem Ratgeber zum Thema erfährst Du mehr darüber, welche Versicherungen eine Familie braucht.

Welche Möglichkeiten der Risikolebensversicherung gegenseitig gibt es?

Geschäftspartner, Paare, Ehepaare und Eltern haben verschiedene vertragliche Optionen, um eine gegenseitige Risikolebensversicherung abzuschließen. Im Kern geht es dabei um Folgendes:

  1. Wird ein gemeinsamer oder werden zwei separate Verträge abgeschlossen?
  2. Wer ist Versicherungsnehmer und versicherte Person?
  3. Wer ist der Bezugsberechtigte? Salopp gesagt: Wer erhält die Versicherungssumme?

Dabei haben Paare unterschiedliche Möglichkeiten beim vertraglichen Abschluss einer gegenseitigen Ablebensversicherung. Die Wichtigsten stellen wir hier kurz vor.

  1. Verbundene Risikolebensversicherung = ein gemeinsamer Versicherungsvertrag
  2. Gegenseitige Ablebensversicherung mit zwei Einzelverträgen
  3. Zwei Einzelverträge „Über-Kreuz

Alle drei vertraglichen Konstellationen haben Vor- und Nachteile. Eine hohe Flexibilität bieten jedoch zwei einzelne Verträge. Doch der Reihe nach.

Ein gemeinsamer Vertrag – die klassische Partner-Risikolebensversicherung

Diese Form der gegenseitigen Ablebensversicherung nennt man auch verbundene Risikolebensversicherung oder Partner-Risikolebensversicherung. Denn dabei schließen zwei Menschen einen gemeinsamen Vertrag ab und sind beide versicherte Personen. Stirbt ein Partner, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt und der Vertrag endet. Sterben beide versicherten Personen, wird die vereinbarte Versicherungssumme dennoch nur einmal ausbezahlt.

Empfehlenswert ist diese Vertragsart vor allem dann, wenn ein ganz bestimmtes Risiko (z. B. ein Unternehmens- oder Immobilien-Kredit) abgesichert werden soll. Neben Ehepaaren schließen daher auch Geschäftspartner oft diese Variante einer Ablebensversicherung ab.

Vorteile
Nachteile
  • Ein gemeinsamer Vertrag kann günstiger sein als zwei einzelne Verträge
  • Eine unkomplizierte Lösung bei bestimmten Risiken (z.B. Unternehmenskredit)
  • Versicherungssumme und Laufzeit können nicht pro Person individuell veranschlagt werden.
  • Im Falle einer Trennung müssen beide Partner einer Vertragskündigung zustimmen, eine Teilung des Vertrags ist meist nicht möglich.
  • Stirbt eine versicherte Person, endet der Vertrag und die andere Vertragsperson ist nicht mehr weiter abgesichert.
  • Wenn beide Vertragspartner gleichzeitig sterben, wird die versicherte Summe an die Hinterbliebenen (z. B. Kinder) für gewöhnlich nur einmal ausbezahlt.

Zwei Einzelverträge

Bei dieser Variante einer gegenseitigen Ablebensversicherung versichert sich jeder der beiden Partner selbst. Das bedeutet: Du schließt einen Vertrag mit dem Versicherer auf Dein Leben. Du bist somit Versicherungsnehmer, also der, dem der Vertrag rechtlich gehört und versicherte Person, also der, dessen Tod versichert ist. Als bezugsberechtigte Person nennst Du Deine*n Partner*in oder Kinder, je nachdem, wen Du im Falle Deines Ablebens mit der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme begünstigen möchtest. Dein*e Partner*in macht dasselbe. Genau das meint „gegenseitig“.

Vorteile
Nachteile
  • Partner können unterschiedliche Versicherungssummen und Laufzeiten festlegen.
  • Im Falle einer Trennung behält jeder seinen Vertrag und kann eine neue Bezugsperson einsetzen (oder ihn kündigen).
  • Wenn beide Eltern plötzlich versterben (z.B. Autounfall), bekommen die Erben (oft also die Kinder) die jeweiligen Versicherungssummen aus beiden Verträgen voll ausbezahlt.
  • Zwei Einzelverträge sind besonders dann sinnvoll, wenn neben dem Partner noch jemand anderes abgesichert werden soll (z. B. Kinder)
  • Zwei einzelne Verträge sind für gewöhnlich etwas teurer als ein gemeinsamer Vertrag.

Zusammenfassend kann man sagen: Zwei einzelne Verträge kosten meist mehr als eine gemeinsam abgeschlossene Partner-Risikolebensversicherung mit nur einem Vertrag. Zwei Verträge bieten aber deutlich mehr Flexibilität für Veränderungen im Leben. Außerdem ist die Absicherung insgesamt höher, da auch zwei Todesfälle abgesichert sind.

Über-Kreuz-Verträge

Nicht verheiratete Paare wählen beim Abschluss einer Ablebensversicherung gegenseitig gerne die Variante der Über-Kreuz-Verträge. In Deutschland passiert das häufiger als in Österreich, was steuerliche Gründe hat. Denn in Österreich unterliegen Erträge aus privaten Lebensversicherungen zwar der Versicherungssteuer, aber nicht der Einkommensteuer und Erbschaftssteuer. In Deutschland dagegen fällt die Erbschaftssteuer an.

Um die Erbschaftssteuer in Deutschland zu umgehen, ist bei einer Über-Kreuz-Versicherung der jeweilige Partner die versicherte Person im Vertrag des anderen. Das heißt der Versicherungsnehmer ist auch der Bezugsberechtigte, erhält also die versicherte Summe, falls der Partner (versicherte Person) stirbt.

Vorteile
Nachteile
  • Der Vertragsnehmer ist auch der Bezugsberechtigte (im Falle, dass der Partner stirbt).
  • Versicherungssumme und Laufzeit können individuell festgelegt werden.
  • Damit fällt (in Deutschland!) die Erbschaftssteuer weg.
  • Bei einer Trennung (oder Scheidung) macht diese Konstellation eventuell keinen Sinn mehr, da das Leben des anderen versichert ist.

Fazit: Da in Österreich die steuerliche Situation eine andere als in Deutschland ist, bieten zwei Einzelverträge mehr Flexibilität bei etwas höheren Kosten. Damit ist ein wichtiges Stichwort gefallen: Was kostet eigentlich eine Risikolebensversicherung gegenseitig? Und wie hoch sollte die Versicherungssumme idealerweise sein? Darüber sprechen wir im Folgenden.

Was kostet eine Ablebensversicherung gegenseitig?

Mal abgesehen von der Kreditbesicherung (z.B. Immobilienkredit), bei der die Höhe der Kreditsumme über die Versicherungssumme und damit auch die Höhe der Prämien und Kosten der Ablebensversicherung bestimmt, berechnen sich die Beiträge für eine Ablebensversicherung zunächst nach vier entscheidenden Faktoren:

  1. Die Versicherungssumme: Wie hoch soll der auszuzahlende Betrag im Todesfall sein? 20.000 Euro? 100.000 Euro? 200.000 Euro? 500.000 Euro? Die Höhe dieser Summe wirkt sich auf die Höhe der monatlichen Beiträge aus.
  2. Die Laufzeit: Für wie lange soll ein verfrühter Tod versichert werden? 10 Jahre? 30 Jahre? Wer sich bis zu einem Endalter von 55 Jahren versichert, zahlt weniger als jemand, der sich bis zu einem Alter von 65 Jahren absichert.
  3. Das Eintrittsalter: Wie alt ist die versicherte Person bei Abschluss der Versicherung?
  4. Gesundheits- bzw. Risikofaktoren: Ist die versicherte Person Raucher oder leidet an einer Krankheit mit erhöhtem Sterberisiko? Diese und andere Risikofaktoren wirken sich schließlich auch auf die Höhe der Beiträge aus.
Rauchen
Rauchen gehört zu den Risikofaktoren und wirkt sich auf die Höhe der Beiträge aus.

Wie werden die Beiträge genau berechnet?

Dein Eintrittsalter, die Versicherungssumme und die Laufzeit sind also wesentliche Faktoren, um die Höhe Deiner Beiträge zu berechnen. Hinzu kommen Informationen darüber, ob und in welchem Umfang Du rauchst und ob Du gesund bist. Solltest Du gelegentlich rauchen, an einer chronischen Krankheit mit einem erhöhten Sterberisiko leiden, einen gefährlichen Beruf ausüben oder eine Extremsportart (z. B. Paraclyden oder Motorradfahren) ausüben, können sich die monatlichen Beiträge erhöhen.

Das hängt aber auch von der Art der Krankheit (Stichwort: Sterberisiko), des Berufs oder der Sportart ab. Bei Livv.at gibt es für Motoradfahrer zum Beispiel keinen extra Zuschlag. Um solche Dinge abzuklären, musst Du vor Vertragsabschluss einer Ablebensversicherung erst einige Risikofragen beantworten, die diese wesentlichen Risiken abfragen.

Als klassische Risikofaktoren gelten:

  • Alter (je jünger, desto günstiger)
  • Gesundheit (je höher das Sterberisiko, desto teurer)
  • Beruf (je gefährlicher, desto teurer)
  • Gewicht (günstiger bei einem BMI im Normalbereich)
  • Freizeitaktivitäten (je extremer, desto teurer)
  • Rauchen (immer teuer)

Neben diesen Gesundheitsfragen nimmt die Höhe der Versicherungssumme großen Einfluss auf den Beitrag. Doch wie hoch sollte diese mindestens sein, um ein ausreichendes Schutzpolster zu bieten?

Du möchtest wissen, wie hoch die Kosten für eine Ablebensversicherung sind? Dann berechne am besten gleich hier Dein individuelles Angebot.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Nach Expertenmeinung sollte die Höhe der Versicherungssumme bei einer Ablebensversicherung gegenseitig in etwa das Drei- bis Fünffache des Jahreseinkommens (Brutto!) betragen. Andere Stimmen nennen als Faustregel das Vierfache des Bruttoeinkommens oder einfach die zu besichernde Kredithöhe.

Grundsätzlich hängt die Höhe der Versicherungssumme jedoch vom Zeitraum und vom Zweck ab, für den ein Paar eine Risikolebensversicherung abschließt. Sind die abzusichernden Personen etwa Kinder, sollte die Versicherungssumme höher ausfallen, um die Kinder abzusichern, bis sie finanziell auf eigenen Füßen stehen können.

Die Statistik zeigt die Entwicklung der Versicherungssumme bei Risikolebensversicherungen im Zeitraum von 2003 bis 2011. Die Höhe der wählbaren Summe fängt generell bei rund 20.000 Euro an und reicht oft bis zu 400.000 Euro. Quelle: statista.com

Versicherungssumme online berechnen & Beiträge vergleichen

Die Höhe der Versicherungssumme kannst Du jedenfalls frei wählen. Aber: Je höher die Versicherungssumme für die Risikolebensversicherung ist, desto höher sind Deine monatlichen Beiträge.

Tipp: Vergleiche mit dem Online-Rechner, was Dich verschieden hohe Versicherungssummen kosten.

Für wen ist Risikolebensversicherung gegenseitig sinnvoll? Und warum?

Es hätte kein Corona gebraucht, um uns an die Gewissheit zu erinnern: Vor einem plötzlichen Tod ist niemand gefeit. Schon vor Corona (2019) lag die Zahl derjenigen, die in Deutschland zwischen dem 45. und 64. Lebensjahr versterben, bei 13 Prozent. Und wäre es ohnehin nicht schlimm genug: wenn ein geliebter Mensch von uns geht, droht im schlimmsten Fall auch noch ein finanzielles Fiasko.

Im Zeitraum 2005 bis 2014 sind in Deutschland rund 1,4 Millionen Personen im Alter von unter 65 Jahren und darunter 963.774 Personen im Alter von unter 60 Jahren gestorben. Quelle: statista.com

Eine gegenseitig abgeschlossene Risikolebensversicherung zahlt im Fall der Fälle eine vorher festgelegte Versicherungssumme aus. Durch die Auszahlung im Todesfall sind die Kosten für die Beerdigung sowie für die Fortführung des Lebensstandards – zumindest für eine Zeit lang – gedeckt. Zur Zielgruppe einer Risikolebensversicherung zählen daher Ehepaare, unverheiratete Paare, Eltern, aber auch Geschäftspartner, die sich gegenseitig absichern möchten.

Ablebensversicherung gegenseitig für (unverheiratete) Paare

Partnerschaften haben viele Gesichter. Eines davon ist, füreinander da zu sein. Ein anderes, gemeinsame Pläne zu haben. Doch was passiert, wenn einer von beiden Partnern plötzlich stirbt? Anders als bei der Ehe, wo rechtliche Aspekte, finanzielle Regelungen oder die Erbfolge in einem Ehevertrag oder gesetzlich geregelt sind, müssen unverheiratete Paare selbst aktiv werden, wenn sie sich gegenseitig finanziell absichern wollen.

Immer mehr Paare leben heute ohne Trauschein zusammen. Das gemeinsam aufgebaute Leben kann aber oft nicht ohne Weiteres fortgeführt werden, sobald ein Partner verunglückt. Eine gegenseitige Ablebensversicherung schafft für beide Seiten finanzielle Sicherheit und kann auch als starkes Signal an die Beziehung verstanden werden. Frei nach dem Motto: „Wir sichern uns gegenseitig ab, weil wir uns gegenseitigvertrauen”.

Ablebensversicherung gegenseitig für Ehepaare

Die Ehe dagegen geht rechtlich weit über eine einfache Partnerschaft hinaus, sofern es sich bei der Partnerschaft nicht um eine eingetragene Lebensgemeinschaft handelt – Stichwort „Ehe für alle“. Per Gesetz unterliegen Eheleute gewissen (auch finanziellen) Rechten und Pflichten. Dinge, wie die Erbfolge, Unterhaltsbestimmungen oder ein Anspruch auf Altersversorgung sind klar geregelt. Was weniger (gut) geregelt scheint, ist das vorzeitige Ableben eines Ehepartners.

Dabei ist keinesfalls gesagt, dass die in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehene Witwenrente / Witwerrente ausreicht, insbesondere dann, wenn der Hauptverdiener wegfällt. Denn maßgebend für die Höhe der Witwenpension/der Witwerpension ist immer das Einkommen des Verstorbenen. Der finanzielle Anspruch aus einer Risikolebensversicherung wird dagegen nicht auf das aktuelle Einkommen angerechnet. Somit entspricht das finanzielle Schutzpolster einer gemeinsamen Risikoversicherung exakt der vorab festgelegten Versicherungssumme.

Ablebensversicherung gegenseitig für Familien

Der Sinn einer Risikolebensversicherung für Familien ist selbsterklärend: Eltern sichern sich mit einer Ablebensversicherung finanziell gegenseitig ab und – falls beide Elternteile unverhofft sterben – ihre Kinder. Dabei stehen geringe monatliche Raten (mehr dazu unter: Kosten) einer hohen Versicherungssumme gegenüber.

Ablebensversicherung gegenseitig Familie
Mit einer Ablebensversicherung lässt sich die ganze Familie absichern.

Tipp für junge Familien: Je früher, desto günstiger!

Für junge Familien, die unter Umständen auf günstige Prämien angewiesen sind, empfiehlt sich ein frühzeitiger Abschluss einer Risikoversicherung. Denn der Beitrag richtet sich auch nach dem Eintrittsalter (und Gesundheitszustand) und ist günstiger, je jünger (und gesünder) man ist. Somit ist eine Absicherung je nach Parametern schon für wenige Euro im Monat möglich. Und wenn der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält, kann die versicherte Summe auch nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden (z.B. bei einer Gehaltserhöhung, Beförderung, einem weiteren Kind, usw.). Darauf gehen wir im Folgenden nochmal genauer ein.

Stell Dir vor, Du hast endlich eine günstige Risikolebensversicherung für eure kleine Familie gefunden, doch plötzlich ändern sich ein paar Dinge in eurem Leben. Dein*e Partner*In bekommt eine Gehaltserhöhung und ihr erwartet ein weiteres Kind. Infolgedessen möchtet ihr die Versicherungssumme erhöhen, obwohl der Vertrag ja bereits geschlossen ist.

Gibt es eine Nachversicherungsgarantie?

Zum Glück bieten die meisten Versicherer eine sogenannte Nachversicherungsgarantie an, von der Du in vielen Fällen Gebrauch machen kannst, wenn sich etwas Grundlegendes im Leben ändert. Dazu gehören verschiedene Events, wie:

  • Heirat oder der Eintrag einer Lebenspartnerschaft
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Genehmigung zum Bau eines Hauses
  • Gehaltserhöhung um mindestens zehn Prozent
  • Beförderung (z. B. auch Erhalt eines Meisterbriefs)

Dank einer Nachversicherungsgarantie kannst Du also Deine Ablebensversicherung an die individuelle Lebenssituation anpassen –sogar ohne nochmals die Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Auf diese Flexibilität solltest Du beim Abschluss einer Risikoversicherung unbedingt Wert legen.

Was passiert mit der Versicherung bei Scheidung oder Trennung?

Wenn die Trennung oder Scheidung ansteht, fragen sich viele Versicherungsnehmer: Kann man eine Ablebensversicherung kündigen? Ja, das geht. Das ist gesetzlich so geregelt. Bei Livv.at kannst Du den Vertrag z. B. mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Versicherungsperiode kündigen.

Die Versicherungsperiode richtet sich nach der vereinbarten Zahlweise. Bei Jahresbeiträgen beträgt die Versicherungsperiode beispielsweise ein Jahr, bei monatlicher Zahlungsweise einen Monat.

Ablebensversicherung gegenseitig kündigen.
Im Falle einer Scheidung lässt sich die Ablebensversicherung kündigen.

Worauf Du beim Abschluss einer Ablebensversicherung gegenseitig achten solltest

Der Einfachheit halber haben wir zum Abschluss dieses Ratgebers in Stichpunkten zusammengefasst, worauf Du unbedingt achten solltest, wenn Du eine gegenseitige Risikolebensversicherung abschließt.

5 wertvolle Tipps, die Du beim Abschluss beachten solltest:

  • Zwei einzelne Verträge sind flexibler als Partner- oder Über-Kreuz-Verträge.
  • Eine Nachversicherungsgarantie lässt individuelle Anpassungen zu.
  • Beantworte die Gesundheitsfragen immer nach bestem Wissen und Gewissen.
  • Nutze einen Online-Rechner, um Tarife miteinander zu vergleichen.
  • Last but not least: Schau gerne in die FAQs rein, wenn noch etwa unklar ist.

FAQs

Was hat es mit den Risiko- und Gesundheitsfragen auf sich?

Damit es zum Abschluss einer Risikolebensversicherung kommt, muss der Versicherer einige Faktoren für die Berechnung des Beitrags berücksichtigen. Als risikoerhöhende Faktoren gelten ein fortgeschrittenes Alter, eine angeschlagene Gesundheit, ein körperlich fordernder Beruf, ein überdurchschnittliches Gewicht, gefährliche Freizeitaktivitäten und Rauchen.

Muss ich die Risiko- und Gesundheitsfragen ehrlich beantworten?

Unbedingt! Denn hier strafen Lügen wirklich! Wenn Du falsche Angaben zu Deinem Gesundheitszustand oder zu Deinen Hobbies machst, kannst Du im schlimmsten Fall Deinen Versicherungsschutz verlieren.

Gibt es bei den Gesundheitsfragen eine nachträgliche Meldepflicht?

Das kommt immer auf den Tarif an, den Du in den Vertragsunterlagen findest. Oft besteht eine Meldepflicht. Wenn diese besteht und Du z.B. nach Vertragsabschluss erst mit dem Rauchen anfängst oder plötzlich einen gefährlichen Beruf (z.B. Industriekletterer) ausübst, dann hast Du das Deinem Versicherer mitzuteilen. Diese Pflicht nennt man Obliegenheit.

Wie wirken sich die Risiko- und Gesundheitsfragen auf die Kosten aus?

Das kommt darauf an, welche Fragen Du mit „Ja” oder „Nein” beantwortest. Kannst Du alle Fragen (wahrheitsgemäß) mit Nein beantworten, wirken sich die Risiko- und Gesundheitsfragen überhaupt nicht auf die Kosten aus.

Werden alle Gesundheits- bzw. Risikofaktoren gleich bewertet?

Jeder Versicherer gewichtet die Risikofaktorenanders. Einige Versicherer verlangen bei Motorradfahren keinen Aufschlag, wie z.B. bei Livv.at. Auch die Bewertung des BMI oder des Berufs kann je nach Versicherer abweichen.

Wann wird eine Ablebensversicherung ausgezahlt?

Da der Versicherungsfall bei einer Risikolebensversicherung eindeutig geregelt ist, ist die Frage leicht zu beantworten. Im Regelfall wird die versicherte Summe zeitnah ausgezahlt, just nachdem die Sterbeurkunde vorliegt und eine Leistungsprüfung durchgeführt wurde. Das dauert ungefähr einen Monat.

Wird eine Ablebensversicherung auch bei Suizid ausbezahlt?

Auch bei Selbstmord wird der Betrag an den Bezugsberechtigten nach Einreichung der Sterbekunde ausbezahlt. Die meisten Versicherungen bauen jedoch eine Wartezeit ein, sodass ein Suizid erst nach einer Laufzeit von mindestens drei Jahren abgedeckt ist.

Was kostet eine Ablebensversicherung konkret?

Bei Livv.at geht es schon ab 3 Euro pro Monat für eine Absicherungssumme von 100.000 Euro los. Mit unserem Rechner kannst Du die Konditionen von Livv.at berechnen und anschließend mit denen anderer Versicherungen vergleichen, um eine für Dich günstige Risikolebensversicherung für Paare, Partner oder Eheleute zu finden.


Bildquellen:

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